Letzte Aktualisierung am 14. November 2023
In aller Kürze:
- Die ESRS S1 bis S4 umreißen die Anforderungen an die Berichterstattung der Unternehmen über soziale Aspekte
- Hauptthemen sind die eigene Belegschaft (S1), Arbeitnehmer in der Wertschöpfungskette (S2), betroffene Gemeinden (S3) und Verbraucher und Endnutzer (S4)
- Die spezifischen Themen aus den ESRS S1 bis S4, über die berichtet werden soll, ergeben sich aus Ihrer doppelten Wesentlichkeitsanalyse
Die vier Sozialstandards umfassen die Themen der eigenen Belegschaft, der Arbeitnehmer in der Wertschöpfungskette, der betroffenen Gemeinschaften sowie der Verbraucher und Endnutzer. ESRS S1 bis S4 bieten Unternehmen die Möglichkeit, über menschenbezogene Themen zu berichten, die mit der internen und externen Geschäftstätigkeit eines Unternehmens zusammenhängen.
Die offiziellen Informationen zu den ESRS für den sozialen Bereich finden Sie auf den Seiten der ersten Veröffentlichung der Europäischen Kommission zu den Standards. Ähnlich wie die Offenlegungsanforderungen für die Umweltstandards können alle vier Offenlegungsanforderungen der Sozialstandards durch die vier Berichtsbereiche aus ESRS 2 aufgeschlüsselt und beschrieben werden: (1) Governance, (2) Strategie, (3) Auswirkungen, (4) Risiko- und Chancenmanagement sowie Messgrößen und Ziele. Ihre anfängliche doppelte Wesentlichkeitsanalyse bildet die Grundlage für das Themenspektrum der ESRS S1 bis S4, über das berichtet werden soll.
Weitere Einzelheiten zu den einzelnen ESRS S1-S4 finden Sie im nächsten Teil. Dort werden die einzelnen Unterthemen und Unterunterthemen sowie die Ziele beschrieben.
ESRS S1: Eigene Belegschaft
Unterthemen von S1
- Arbeitsbedingungen
- Gleichbehandlung und Chancengleichheit für alle
- Sonstige arbeitsbezogene Rechte
Unterthemen von S1 - Arbeitsbedingungen
- Sichere Beschäftigung
- Arbeitszeiten
- Angemessene Löhne
- Sozialer Dialog
- Vereinigungsfreiheit, die Existenz von Betriebsräten und die Rechte auf Unterrichtung, Anhörung und Beteiligung der Arbeitnehmer
- Tarifverhandlungen, einschließlich der Quote der von Tarifverträgen erfassten Arbeitnehmer
- Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben
- Gesundheit und Sicherheit
Unterthemen von S1 - Gleichbehandlung und Chancengleichheit für alle
- Gleichstellung der Geschlechter und gleiches Entgelt für gleichwertige Arbeit
- Ausbildung und Kompetenzentwicklung
- Beschäftigung und Eingliederung von Menschen mit Behinderungen
- ѲßԲ gegen Gewalt und Belästigung am Arbeitsplatz
- Vielfalt
Unterthemen von S1 - Sonstige arbeitsbezogene Rechte
- Ի
- ܷɲԲ
- Angemessener Wohnraum
- Datenschutz
Zielsetzung von S1
Die Ziele von ESRS S1 sind, folgende Aspekte zu verstehen:
- Wie sich Ihr Unternehmen auf Ihre eigene Belegschaft auswirkt, unter Berücksichtigung wesentlicher positiver und negativer Auswirkungen sowie potenzieller Auswirkungen
- Welche ѲßԲ können ergriffen werden, um negative Auswirkungen zu verhindern oder abzuschwächen?
- Die wesentlichen Risiken und Chancen Ihres Unternehmens im Zusammenhang mit den Auswirkungen und Abhängigkeiten von der eigenen Belegschaft und wie Ihr Unternehmen mit Risiken und Chancen umgeht
- Die Risiken und Chancen, die sich aus den kurz-, mittel- und langfristigen Auswirkungen und der finanziellen Wesentlichkeit in Bezug auf die eigene Belegschaft ergeben
ESRS S2: Beschäftigte in der Wertschöpfungskette
Unterthemen von S2
- Arbeitsbedingungen
- Gleichbehandlung und Chancengleichheit für alle
- Sonstige arbeitsbezogene Rechte
Unterthemen von S2 - Arbeitsbedingungen
- Sichere Beschäftigung
- Arbeitszeiten
- Angemessene Löhne
- Sozialer Dialog
- Vereinigungsfreiheit, die Existenz von Betriebsräten
- Kollektivverhandlungen
- Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben
- Gesundheit und Sicherheit
Unterthemen S2 - Gleichbehandlung und Chancengleichheit für alle
- Gleichstellung der Geschlechter und gleiches Entgelt für gleichwertige Arbeit
- Ausbildung und Kompetenzentwicklung
- Beschäftigung und Eingliederung von Menschen mit Behinderungen
- ѲßԲ gegen Gewalt und Belästigung am Arbeitsplatz
- Vielfalt
Unterthemen von S2 - Sonstige arbeitsbezogene Rechte
- Ի
- ܷɲԲ
- Angemessener Wohnraum
- Wasser und sanitäre Einrichtungen
- Datenschutz
Zielsetzung von S2
Die Ziele von ESRS S2 bestehen darin, folgende Aspekte zu verstehen:
- Die wesentlichen Auswirkungen Ihres Unternehmens (positive und negative, tatsächliche oder potenzielle) auf die Arbeitnehmer in Ihrer Wertschöpfungskette
- wie die ѲßԲ Ihres Unternehmens negative Auswirkungen verhindern, abmildern oder beheben können
- Wie Ihr Unternehmen mit Art und Umfang der Risiken und Chancen umgeht, die mit den Auswirkungen und Abhängigkeiten von Arbeitnehmern in der Wertschöpfungskette verbunden sind
- Kurz-, mittel- und langfristige Risiken und Chancen in Bezug auf die Auswirkungen und die finanzielle Wesentlichkeit der Mitarbeiter in der Wertschöpfungskette Ihres Unternehmens
ESRS S2 zielt darauf ab, ein Verständnis für die wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen in Bezug auf die Arbeitnehmer zu entwickeln, die mit den Tätigkeiten und der Wertschöpfungskette eines Unternehmens verbunden sind, beispielsweise durch Produkte oder Dienstleistungen oder Geschäftsbeziehungen.
ESRS S3: Betroffene Gemeinschaften
Unterthemen S3
- Die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte der Gemeinschaften
- Bürgerliche und politische Rechte der Gemeinschaften
- Rechte der indigenen Völker
Unterthemen von S3 - Wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte der Gemeinschaften
- Angemessener Wohnraum
- Angemessene Ernährung
- Wasser und sanitäre Einrichtungen
- Landbezogene Auswirkungen
- Sicherheitsrelevante Auswirkungen
Unterthemen von S3 - Bürgerliche und politische Rechte der Gemeinschaften
- Freiheit der Meinungsäußerung
- ձܲԲڰ
- Auswirkungen auf Menschenrechtsverteidiger
Unterthemen von S3 - Rechte der indigenen Völker
- Freie, vorherige und informierte Zustimmung
- ٲپܲԲ
- Kulturelle Rechte
Zielsetzungen von S3
Die Ziele von ESRS S3 sind, folgende Aspekte zu verstehen:
- Wie sich Ihr Unternehmen auf die Gemeinden auswirkt, in denen die Auswirkungen am wahrscheinlichsten und schwerwiegendsten sind, unter Berücksichtigung der wesentlichen positiven und negativen Auswirkungen sowie der potenziellen Auswirkungen
- Die ѲßԲ und ihre Ergebnisse zur Vermeidung oder Abschwächung negativer Auswirkungen
- Wie Ihr Unternehmen mit den Risiken und Chancen umgeht, die sich aus den Auswirkungen auf die betroffenen Gemeinschaften ergeben
- Die Auswirkungen und die finanzielle Wesentlichkeit in Bezug auf die betroffenen Gemeinschaften in der kurz-, mittel- und langfristigen Perspektive
ESRS S3 bezieht sich auf betroffene Gemeinden, die mit der eigenen Geschäftstätigkeit oder der Wertschöpfungskette eines Unternehmens verbunden sind, auch durch Produkte oder Dienstleistungen und Geschäftsbeziehungen.
ESRS S4: Verbraucher und Endnutzer
Unterthemen von S4
- Informationsbezogene Auswirkungen für Verbraucher und/oder Endnutzer
- Persönliche Sicherheit von Verbrauchern und/oder Endnutzern
- Soziale Eingliederung von Verbrauchern und/oder Endnutzern
Unterthemen von S4 - Informationsbezogene Auswirkungen für Verbraucher und/oder Endnutzer
- ٲٱԲܳٳ
- Freiheit der Meinungsäußerung
- Zugang zu (hochwertigen) Informationen
Unterthemen von S4 - Persönliche Sicherheit von Verbrauchern und/oder Endnutzern
- Gesundheit und Sicherheit
- Sicherheit einer Person
- Schutz von Kindern
Unterthemen von S4 - Soziale Eingliederung von Verbrauchern und/oder Endnutzern
- -پԾܲԲ
- Zugang zu Produkten und Dienstleistungen
- Verantwortungsvolle Marketingpraktiken
Zielsetzungen von S4
Die Ziele der ESRS S4 bestehen darin, folgende Aspekte zu verstehen:
- Die wesentlichen (positiven und negativen, tatsächlichen oder potenziellen) Auswirkungen der Produkte und/oder Dienstleistungen Ihres Unternehmens auf Verbraucher und Endnutzer
- ѲßԲ Ihres Unternehmens zur Vermeidung und Abschwächung negativer Auswirkungen
- Wie Ihr Unternehmen Art und Umfang der Risiken und Chancen im Zusammenhang mit den Auswirkungen und Abhängigkeiten auf Verbraucher und Endnutzer steuert
- Die Auswirkungen und die finanzielle Bedeutung für die Verbraucher und Endnutzer der Dienstleistungen Ihres Unternehmens und die Endnutzer
Die Perspektive von ESRS S4 schließt Verbraucher und Endnutzer ein, die mit dem eigenen Betrieb eines Unternehmens sowie mit seiner Wertschöpfungskette verbunden sind, auch durch Produkte oder Dienstleistungen oder Geschäftsbeziehungen.
In den folgenden Artikeln finden Sie weitere Einzelheiten zu den anderen ESRS: