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Richtlinien

ESRS umsetzen: Ein praktischer Leitfaden für die Anwendung der EU Berichtsstandards (mit ESRS-Checkliste)

Ihr Leitfaden für die Einhaltung der neuen Europäischen Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESRS) und die Umsetzung von Prozessen zur Offenlegung

Flagge der Europäischen Union

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Name des Falles

Liisa Kelo
Senior Sustainability Expert

Letzte Aktualisierung am 29. Juli 2024

In aller Kürze:

  • Am 31. Juli 2023 verabschiedete die Europäische Kommission (EK) den final-delegierten Rechtsakt zum ESRS, der seit 2024 für die erste Welle von Unternehmen gilt
  • Unternehmen wird empfohlen, sich frühzeitig mit den Änderungen und dem Umfang der Standards vertraut zu machen, um Lücken bei Daten und Prozessen zu erkennen
  • Beginnen Sie Ihre Vorbereitungen für die Berichterstattung, indem Sie die umfangreichen ESRS-Dokumente und -Anforderungen ܴڲü
  • һԹ¹s Software bietet alle Standards in einem Arbeitsbereich, einschließlich Anwendungsanforderungen und Vorlagen.

Während die neueRichtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD)in der Europäischen Union (EU) immer mehr in den Mittelpunkt rückt, bereiten sich die betroffenen Unternehmen darauf vor, die umfangreichen Berichtsstandards der Richtlinie zu erfüllen.

Um sich in der komplexen Landschaft derEU-Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattungs (European Sustainability Reporting Standards, ESRS)zurechtzufinden und eine konforme Berichterstattung zu gewährleisten, ist es entscheidend, effiziente Arbeitsabläufe zu implementieren und die Daten zu erfassen, die gemäß den ESRS erhoben werden müssen.

Die endgültigen Texte der ESRS wurden von der Europäischen Kommission als delegierter Rechtsakt angenommen, der einige Änderungen gegenüber den vorherigen Entwürfen enthält. Auf der Grundlage der endgültigen ESRS können Sie sich mit der allgemeinen Struktur und dem Umfang der Standards vertraut machen, um abzuschätzen, welche Prozesse und Daten für die Berichterstattung erforderlich sind.

In diesem praktischen Leitfaden führen wir Sie durch dieOptimierung Ihrer Prozesse zur Berichterstattungund zeigen Ihnen, wie Sie dabei Software zur Vereinfachung der Prozesse nutzen können. Dieser Leitfaden ist nach dem umfassenden Rahmen der ESRS gegliedert. Er beginnt mit dem Konzept und der Grundlage für Ihre Berichterstattung und vertieft dann die Angaben für jeden Umwelt-, Sozial- und Governance-Standard (ESG).

Die ESRS-Checklisten geben Ihnen Einblicke, wie Sie die spezifischen Datenanforderungen im Zusammenhang mitder Berichtspflicht aus der neuen Richtlinie effizient erfüllen können.

Beachten Sie, dass EFRAG unverbindliche Umsetzungshilfen zu Fragen zu den ESRS bereitstellt, die auf der "EFRAG ESRS Q&A Platform" gestellt wurden. Die neuesten Erläuterungen finden Sie nachfolgend:

Was sind die ESRS?

Die EU-Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (European Sustainability Reporting Standards, ESRS)sind eine umfassende Reihe von Berichtsstandards, die alle Unternehmen, die der CSRD unterliegen, einhalten müssen.

Diese von der ) entwickelten Standards zielen darauf ab, die Nachhaltigkeitsberichterstattung zu optimieren, indem sie einen einheitlichen Rahmen für Unternehmen in der gesamten EU schaffen.

Die ESRS wurden von der Europäischen Kommission am 31. Juli 2023 in geltendes Recht verabschiedet.

Worauf basieren die ESRS?

Der Entwicklungsprozess des ESRS stützte sich auf wichtige Rahmenwerke, darunter die EU-Taxonomieverordnung, die Verordnung über die Offenlegung nachhaltiger Finanzinstrumente (SFDR) sowie bestehende internationale Nachhaltigkeitsstandards und Offenlegungsempfehlungen von Initiativen wie der Global Reporting Initiative (GRI) oder der Task Force on Climate-Related Financial Disclosures).

Außerdem arbeitet die EFRAG eng mit dem International Sustainability Standards Board) der IFRS Foundation zusammen.

Während die ISSB-Standards darauf abzielen, zu schaffen, auf der die Länder jeweils aufbauen können, nehmen die ESRS eine Multi-Stakeholder-Perspektive ein, um auch den breiteren Informationsbedarf anderer Stakeholder als Investorenzu erfüllen.

Die ESRS sind daher, wo nötig, noch weitreichender und verlangen von den Unternehmen eine breitere Palette von Informationen, um die ambitionierten EU-Ziele im Einklang mit dem rechtlichen Rahmen in der EU zu erfüllen.

So navigieren Sie durch die ESRS-Anforderungen

Die können wie folgt verstanden werden

(1) die übergreifenden Standards, die die Grundlage Ihrer Berichterstattung darstellen, und
(2) die thematischen ESG-Standards , die Umwelt, Soziales und Governance abdecken, wobei jeder dieser Standards die vier Offenlegungsbereiche (1. Steuerung, 2. Strategie, 3. Auswirkungen, Risiko- und Chancenmanagement, 4. Kennzahlen und Ziele) abdecken muss, die in den allgemeinen Angaben aufgeführt sind.

Übergreifende Standards: Wie Sie eine solide Basis für die Berichterstattung schaffen

Die übergreifenden Standards geben den Rahmen und die Struktur dafür vor, was Sie in Ihren Abschlussbericht aufnehmen und wie Sie die Informationen darstellen sollen. Als solche bilden sie die Grundlage für angemessene, systematische Berichterstattungspraktiken, indem sie Leitlinien und Angaben dazu liefern, wie Sie Risiken, Auswirkungen und Chancen ermitteln und Ihre doppelte Wesentlichkeit bewerten können.

ESRS 1: Allgemeine Anforderungen

Die allgemeinen Anforderungen des ESRS 1 umreißen die Erwartungen an die Offenlegung durch die anwendbaren Unternehmen. Sie erläutern die verbindlichen Konzepte und Grundsätze, die bei der Erstellung von Nachhaltigkeitserklärungen im Rahmen der CSRD anzuwenden sind, und legen fest, dass ein Unternehmen alle wesentlichen Informationen über seine nachhaltigkeitsbezogenen Auswirkungen, Risiken und Chancen gemäß den ESRS offenlegen muss.

ESRS 2: Allgemeine Angaben

ESRS 2 enthält übergreifende Anforderungen für allgemeine Angaben in der Nachhaltigkeitsberichterstattung, die auch in den thematischen Standards abgedeckt werden müssen. Außerdem müssen Sie spezifische Informationen zur Einhaltung der Vorschriften offenlegen, z. B. Näherungswerte in Bezug auf die Wertschöpfungskette und die Grenzen Ihres Unternehmens.

Die vier Berichtsbereiche nach ESRS 2 umfassen:

  • Steuerung (GOV): Umfasst die Governance-Prozesse, Kontrollen und Verfahren, die zur Überwachung und Steuerung von Auswirkungen, Risiken und Chancen eingesetzt werden
  • Strategie (SBM): Wie das Geschäftsmodell/die Strategie mit den wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen interagiert, einschließlich der Strategie, diese zu adressieren
  • Management von Auswirkungen, Risiken und Chancen (IRO): Umfasst den Prozess, durch den Auswirkungen, Risiken und Chancen identifiziert, bewertet und durch Strategien und Maßnahmen gesteuert werden
  • Kennzahlen und Ziele (MT): Wie ein Unternehmen die Leistung misst, einschließlich der Fortschritte bei der Erreichung von Zielen und Vorgaben

Der Standard "General Disclosure" ist analog zu TCFD (Task Force on Climate-Related Financial Disclosures) / ISSB (International Sustainability Standards Board) in ein Vier-Säulen-System gegliedert, das eine Anlehnung an diese Standards ermöglicht.

Während ESRS 2 für alle Unternehmen verpflichtend ist, ergeben sich aus der doppelten Wesentlichkeitsanalyse weitere Offenlegungspflichten hinsichtlich der thematischen ESG Standards.

👉 Erfahren Sie mehr über ESRS 1 und ESRS 2 in unserem ausführlichen Blogpost: ESRS1 und ESRS 2: Die übergreifenden Standards

Thematische Standards: Erfüllen Sie die Anforderungen, denen Sie innerhalb der ESG-Standards unterliegen

Die Angaben zu den aktuellen ESG-Standards, die auf Sie zutreffen, werden aus Ihrem doppelten Wesentlichkeitsanalyse für jeden dieser Standards abgeleitet.

Die ESG-Standards sollen Unternehmen vermitteln, wie sie ihre Geschäftstätigkeiten im Einklang mit der Transformation zu einer nachhaltigen Wirtschaft anpassen können und wie diese Veränderungen zu den Zielen des Europäischen Green Deal und anderen strategischen und regulatorischen Vorgaben der EU beitragen.

ESRS E1-E5: Umwelt (Environment)

Die thematischen Standards im Bereich Umwelt sehen vor, dass Unternehmen zu bestimmte Umweltthemen Bericht erstatten. Darüber hinaus vermitteln sie den Unternehmen ein Verständnis der tatsächlichen oder potenziellen Auswirkungen ihrer Ressourcennutzung und/oder ihres Vertriebs und ihrer Vermarktung.

  • ESRS E1 Klimawandel‍
  • ESRS E2 Verschmutzung
  • ESRS E3 Wasser und Meeresressourcen
  • ESRS E4 Biologische Vielfalt und Ökosysteme
  • ESRS E5 Kreislaufwirtschaft

Weitere Einzelheiten finden Sie im folgenden Artikel: ESRS E1-E5: Die thematischen Umwelt-Standards

ESRS S1-S4: Soziales (Social)

Der thematische Sozialstandard sieht vor, dass Unternehmen über vier spezifische soziale Themen berichten, die sich auf den Menschen beziehen, und zwar sowohl intern als auch extern (weitere Einzelheiten überESRS S1-S5: Die thematischen Sozial-Standards).

  • ESRS S1 Eigene Belegschaft
  • ESRS S2 Beschäftigte in der Wertschöpfungskette
  • ESRS S3 Betroffene Gemeinschaften
  • ESRS S4 Verbraucher und Endnutzer

ESRS G1: Governance

Der thematische Standard im Bereich Governance setzt einen Berichtsstandard für Unternehmen zur Offenlegung ihrer Geschäftsstrategie und ihres Vorgehens, ihrer Prozesse, Verfahren und Leistungen.

  • ESRS G1 Geschäftsgebaren

In dem Blogbeitrag "ESRS G1: Der thematische Governance-Standard" haben wir ESRS G1 aufgeschlüsselt.

һԹ¹s ESRS-Checklisten: Effizient Daten sammeln und offenlegen

Verwenden Sie die in һԹ¹ eingebetteten ESRS-Checklisten, um Lücken zu identifizieren und mit Ihrem Implementierungsplan für die kommenden Reporting-Standards zu beginnen. Durch die Aufgliederung der umfangreichen Grundsatzdokumente und Anforderungen in überschaubare Checklistenelemente innerhalb des Arbeitsbereichs hilft die һԹ¹ Software, die Vorbereitungen für die Offenlegung sofort in Angriff zu nehmen:

1. Stellen Sie fest, welche Prozesse und Daten Sie bereits haben und welche noch fehlen, um mit den Vorbereitungen für Ihre Berichterstattung zu beginnen.

Wenn Sie noch nicht mit der Berichterstattung begonnen haben, können Sie die Checkliste als Ausgangspunkt für Ihr Projektmanagement verwenden. Haken Sie jeden Prozess ab, den Sie neu eingerichtet haben.


2. Behalten Sie den Überblick über die Datenerhebungen, die Sie basierend auf Ihrer anfänglichen Analyse identifiziert haben, und orientieren Sie sich an den vorgeschlagenen Aufgaben, um mit der konsistenten und kontinuierlichen Erfassung und Pflege von Daten zu beginnen.

Es ist wichtig, Kontext offenzulegen, wie die Daten intern oder von Lieferanten und Partnern gesammelt, analysiert und überprüft werden, um prüffähige Angaben zu machen.


Die ESRS-Checklisten auf һԹ¹ enthalten alle Angaben des ESRS 2 und der thematischen Standards
. Beispielsweise umfasst der thematische Standard 9 Angaben, die von Themen zum Übergangsplan für die Abschwächung des Klimawandels (ESRS E1-1) bis hin zu potenziellen finanziellen Auswirkungen von wesentlichen physischen Risiken und Übergangsrisiken und potenziellen klimabezogenen Chancen (ESRS E1-9) reichen. Darüber hinaus enthält er die ESRS 2 SBM-3 und ESRS 2 IRO-1, die beide Teil des ESRS 2 (Allgemeine Angaben) sind.

Unsere Checkliste zur Offenlegung gibt einen Überblick über:

  • das Ziel der Offenlegung ("Disclosure")
  • die Liste der Berichtspflichten zu jedem Hauptthema der Offenlegung
  • die geltenden allgemeinen Angaben aus den ESRS 2
  • die entsprechenden Anwendungsanforderungen aus den Anhängen, die zusätzliche Hinweise zur Offenlegung, z.B. Tabellen und Berechnungsformeln, enthalten
  • Anleitungen in Form der Referenztexte

Zum besseren Verständnis der imESRS geforderten spezifischen Daten, stellen wir Ihnen ein Beispiel aus der Struktur des CSRD-Moduls von һԹ¹ für die "Angabepflicht E1-6 – THG-Bruttoemissionen der Kategorien Scope 1, 2 und 3 sowie THG-Gesamtemissionen"zur Verfügung, das mit den Erläuterungen der EFRAG verknüpft ist.

һԹ¹ bietet eine pragmatische Aufgliederung der Offenlegungsanforderungen (z.B. ESRS E1-6) in die Absätze mit dem Verordnungstext sowie die einzelnen Datenpunkte gemäß der EFRAG-Datenpunktliste (siehe das nachstehende Beispiel).

Beispielstruktur: ESRS E1-6 Gross Scopes1,2,3 und Total-GHG-Emissionen

Vollständiger Standardtext (= allgemeine Erklärung der Anforderungen aus der delegierten ESRS-Verordnung)

44. Das Unternehmen hat Folgendes in Tonnen CO2-Äquivalent anzugeben: (a) seine Scope-1-THG-Bruttoemissionen, (b) seine Scope-2-THG-Bruttoemissionen, (c) seine Scope-3-THG-Bruttoemissionen und (d) seine THG-Gesamtemissionen.

Datenpunkte (= einzelne trennbare Datenpunkte, wie in der EFRAG-Datenpunktliste definiert)

  • Scope-1-THG-Bruttoemissionen
  • Scope-2-THG-Bruttoemissionen
  • Scope-3-THG-Bruttoemissionen
  • THG-Gesamtemissionen

Zielsetzung pro Datenpunkt (= Zielsetzung der Anforderungen aus der delegierten ESRS-Verordnung)

45. Ziel der Angabepflicht gemäß Absatz 44 ist es,

  • hinsichtlich der Scope-1-THG-Bruttoemissionen nach Absatz 44 Buchstabe a ein Verständnis über diedirekten Auswirkungendes Unternehmens auf den Klimawandel und den Anteil seiner THG-Gesamtemissionen, die im Rahmen von Emissionshandelssystemen reguliert werden, zu vermitteln.
  • hinsichtlich der Scope-2-THG-Bruttoemissionen nach Absatz 44 Buchstabe b ein Verständnis über dieindirekten Auswirkungen auf den Klimawandel zu vermitteln, die durch die vom Unternehmen verbrauchte extern erworbene oder erhaltene Energie verursacht werden.
  • hinsichtlich der Scope-3-THG-Bruttoemissionen nach Absatz 44 Buchstabe c ein Verständnis über die Treibhausgasemissionen in dervor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette des Unternehmenszu vermitteln, die über die Scope-1- und Scope-2-Treibhausgasemissionen hinausgehen. Bei vielen Unternehmen können die Scope-3-Treibhausgasemissionen den Hauptbestandteil ihres Treibhausgasinventars ausmachen und eine bedeutende Ursache für die Übergangsrisiken des Unternehmens darstellen.
  • hinsichtlich der THG-Gesamtemissionen nach Absatz 44 Buchstabe d einallgemeines Verständnisüber die Treibhausgasemissionen des Unternehmens zu vermitteln sowie darüber, ob sie aus seinen eigenen Tätigkeiten oder in der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette entstehen. Diese Angabe ist eine Voraussetzung für die Messung der Fortschritte bei der Reduktion der Treibhausgasemissionen im Einklang mit den klimabezogenen Zielen des Unternehmens und den strategischen Zielen der EU.

Die Informationen aus dieser Angabepflicht sind auch erforderlich, um die klimabedingten Übergangsrisiken des Unternehmens zu verstehen.

Anwendungsanforderungen (= Informationen darüber, was zu beachten ist und wie die Anforderungen aus Anhang A der ESRS-Verordnung zu berichten sind)

AR 39 (obligatorisch). Bei der Zusammenstellung der nach Absatz 44 erforderlichen Informationen für die Berichterstattung über Treibhausgasemissionen geht das Unternehmen wie folgt vor:

  • Es beachtet die Grundsätze, Anforderungen und Leitlinien des Unternehmensstandards des THG-Protokolls (Fassung von 2004). Das Unternehmen kann die Empfehlung (EU) 2021/2279 der Kommission ( 51) oder die Anforderungen der Norm EN ISO 14064-1:2018 berücksichtigen. Wenn das Unternehmen bereits die THGBilanzierungsmethode nach ISO 14064-1:2018 anwendet, muss esdennoch die Anforderungen dieses Standards erfüllen(z. B. in Bezug auf die Berichterstattungsgrenzen und die Angabe marktbezogener Scope2-Treibhausgasemissionen);
  • es gibt die Methoden, signifikanten Annahmen und Emissionsfaktoren an, die es zur Berechnung oder Messung der Treibhausgasemissionen verwendet, zusammen mit einer Begründung für ihre Verwendung, und stellt einen Verweis oder einen Link auf sonstige verwendete Berechnungswerkzeuge zur Verfügung;
  • es gibt die Emissionen von CO2, CH4, N2O, HFKW, PFC, SF6 und NF3 an. Zusätzliche Treibhausgase können berücksichtigt werden, wenn sie als erheblich eingeschätzt werden, und
  • es verwendet die aktuellsten vom IPCC veröffentlichten Werte für dasErderwärmungspotenzial(global warming potential, GWP)auf der Grundlage eines Zeithorizonts von 100 Jahren zur Berechnung der CO2- Äquivalente für Emissionen von Nicht-CO2-Gasen.

Weitere Anwendungsanforderungen:

  • AR 40, AR 41, AR 42, AR 48, AR 51, AR 53 (obligatorisch)
  • AR 49, AR 50, AR 52, AR 54, AR 55 (fakultativ)

Dieses Beispiel dient als praktische Referenz, die zeigt, welche Art von Informationen Sie sammeln und berichten müssen. Wenn Sie sich an unsere ESRS-Liste halten, können Sie Ihre Arbeitsabläufe zur Erfüllung der spezifischen Anforderungen der Richtlinienstandards einrichten.

Optimieren Sie Ihre Arbeitsabläufe und schaffen Sie eine Basis für das CSRD-Reporting mit der Automatisierungssoftware von һԹ¹

Um Ihren Prozess der Nachhaltigkeitsberichterstattung zu optimieren, kann sich die Einbeziehung von als nützlich erweisen. Durch die Nutzung der speziellen Softwarefunktionen von һԹ¹können Sie die Datenerfassung automatisieren, die Analyse optimieren und die Berichterstellung erleichtern.

Der Einsatz von Software kann somitdie Effizienz, Genauigkeit und Konsistenz Ihrer internen Prozesseverbessern, die die Grundlage für Ihre digitale Berichterstattung und die Prüfung durch Dritte bilden.

Angesichts der vielen Details und der umfassenden PDF-Datei, die jedem Standardentwurf beiliegt, kann es herausfordernd sein, zu verstehen, wo oder wie Sie mit der Umsetzung der Standards beginnen sollen.

Die ESRS-Checklisten auf һԹ¹ helfen Ihnen dabei, zu beurteilen, wo Sie bereits stehen, welche Arbeit Sie bereits geleistet haben und wie viel Arbeit noch vor Ihnen liegt.
Umzu beginnen, versuchen Sie, die folgenden Fragen zu beantworten:

  • Inwieweit sind Sie bereits an die ESRS-Anforderungen angepasst? Wo müssen Sie Änderungen vornehmen, um Ihre aktuelle Berichterstattung anzugleichen?
  • Wie viele der geforderten qualitativen und quantitativen Daten erheben Sie bereits? Welche Datenpunkte fehlen noch?
  • Wie sammeln und pflegen Sie diefür die Berichterstattung erforderlichen Daten? Verfolgen Sie bereits alle aktuellen ESRS-Themen in Bezug auf Ihr Unternehmen?
  • Auf welche bestehenden Datenerhebungsprozessekönnen Sie aufbauen, wo müssen Sie Anpassungen vornehmen?
  • Haben Sie eine Arbeitsgruppe, die bereit ist, die Verantwortung dafür zu übernehmen, dass Sie die ESRS-Anforderungen innerhalb der vorgesehenen Frist erfüllen?
  • Wie stellen Sie sicher, dass Ihre Daten und Unterlagen überprüft werden?
  • Wie beziehen Sie Ihre Lieferanten und Partner in Ihre internen Prozesse zur Vorbereitung der ESRS-Offenlegungen ein?

Das CSRD-Modul von һԹ¹ leitet Sie bei der Einrichtung aller Offenlegungsprozesse an, um Ihre Vorbereitungen für die Berichterstattung nach ESRS in Gang zu setzen.

Das System ermöglicht es Ihnen, den Prozess der Vorbereitung zu überblicken und Ihre Fortschritte für die Berichterstattung zu speichern. Alle endgültigen Angaben sind für Ihre Berichtsexporte leicht zugänglich und können auch als Input für die Erfüllung zusätzlicher Nachhaltigkeitsanforderungen, wie CDP oder EcoVadis, dienen.

Mit һԹ¹ können Sie relevante Nachhaltigkeitsangaben, -kennzahlen und -daten das ganze Jahr über aktualisieren und pflegen, um prüffähige Angaben für den nächsten Berichtszyklus zu gewährleisten.

Ausblick auf die Umsetzung der ESRS

Am 31. Juli veröffentlichte die Europäische Kommission die erste Reihe der ESRS. Die vorgestellten 12 Standards gelten für die erste Welle der betroffenen Unternehmen ab dem 1. Januar 2024. Im Oktober 2023 hat EFRAG eine eingerichtet, um Fragen zur Umsetzung der ESRS zu sammeln und zu beantworten. Um die Vorbereitung auf die Berichterstattung zu unterstützen, veröffentlicht EFRAG regelmäßig Erläuterungen auf der Grundlage der Q&A-Plattform.

Während die erste Gruppe von Standards für alle Industriezweige und Sektoren gilt, entwickelt die EFRAG auch eine zweite Gruppe sektorspezifischer Standards, die für alle Unternehmen innerhalb eines bestimmten Sektors gelten werden (z. B. Öl und Gas, Kohle, Straßenverkehr, Kraftfahrzeuge, Agrarwirtschaft, Landwirtschaft und Fischerei, Kraftfahrzeuge, Nahrungsmittel und Getränke, Energieerzeugung usw.).

Die sektorspezifischen Standards befassen sich mit zusätzlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen, die bisher nicht durch die bestehenden Anforderungen abgedeckt sind.

Auf der finden Sie die finalen Fassungen der Standards und der delegierten Verordnung der Kommission vom 31. Juli 2023.

Zusammenfassung: Praktischer Leitfaden zur Umsetzung des ESRS

Im folgenden Leitfaden haben wir die wichtigsten CSRD-Fakten für Sie zusammengefasst. Dazu gehört auch ein Beispiel aus der CSRD-Modulstruktur von һԹ¹ für die Offenlegungsanforderungen eines Standards (ESRS E1-6).

Hinweis: Das Modul һԹ¹ CSRD enthält alle Leitfäden, Anforderungen und Strukturvorlagen für effiziente und konforme Antworten - von ESRS 2 bis hin zu thematischen Standards.

👉 Wenn Sie an der PDF-Version dieses Leitfadens interessiert sind, zögern Sie bitte nicht, uns zu kontaktieren! :)

One-Pager über ESRS- und CSRD-Implementierungstipps

Möchten Sie mehr über unsere Softwarelösung erfahren?
Wenden Sie sich an unser Expertenteam bei һԹ¹.

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Häufig gestellte Fragen
Was sind die ESRS-Standards?

Die ESRS-Standards sind Benchmarks für die Nachhaltigkeitsberichterstattung in der EU und bilden einen wesentlichen Bestandteil der Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD) des Europäischen Parlaments und des Rates

Wo finde ich weitere Einzelheiten über die erforderlichen Datenpunkte im Zusammenhang mit den ESRS?

Die ESRS-Datenpunktliste ist in zu finden. Sie enthält eine Erläuterung, Anleitung und Umsetzungshilfe zu den erwarteten ESRS-Datenpunkten. Ziel ist es, ein klares Bild von der systematischen Struktur der entsprechenden Anforderungen in den ESRS im Hinblick auf eine Liste von trennbaren (narrativen) Datenpunkten für ESRS 2 und die aktuellen ESG-Standards zu zeichnen. Bitte beachten Sie, dass die Arbeitsmappe noch unter dem Vorbehalt der Genehmigung und Änderungen steht.

Was ist der Unterschied zwischen CSRD und ESRS?

Die ESRS fungieren als Berichterstattungsstandards, die die Anforderungen der EU-CSRD erfüllen sollen. Während die CSRD Berichterstattungsmandate und -pflichten festlegt, bieten die ESRS durch ihren Rahmen und ihre Methodik die Struktur und den Ansatz für die Berichterstattung.

Wer muss das ESRS einhalten?
  1. Große Unternehmen, die unter den NFRD fallen und zwei der Kriterien in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren erfüllen (durchschnittliche Mitarbeiterzahl > 500, Bilanzsumme > 25 Mio. €, Nettoumsatz > 50 Mio. €). Die Berichterstattung beginnt im Jahr 2025 für das Geschäftsjahr 2024.
  2. Andere große Unternehmen, die die Kriterien in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren erfüllen (durchschnittliche Mitarbeiterzahl > 250, Bilanzsumme > 25 Mio. €, Nettoumsatz > 50 Mio. €). Die Berichterstattung beginnt im Jahr 2026 für das Geschäftsjahr 2025.
  3. Börsennotierte Unternehmen auf EU-regulierten Märkten, einschließlich KMU, die die Kriterien in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren erfüllen (mehr als 10 Beschäftigte, Bilanzsumme > 450.000 €, Nettoumsatz > 900.000 €). Die Berichterstattung beginnt im Jahr 2027 für das Geschäftsjahr 2026.
  4. Nicht-EU-Muttergesellschaften mit einem Nettoumsatz von 150 Millionen Euro in der EU, die mindestens eine Tochtergesellschaft oder Zweigniederlassung in der EU haben. Die Berichterstattung beginnt im Jahr 2029 für das Geschäftsjahr 2028.